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FAQ

FAQ

Die häufigsten Fragen zu Swiss Label oder zur Mitgliedschaft

Die Marke darf nur für Produkte verwendet werden, die vollständig in der Schweiz gewonnen, hergestellt oder genügend in der Schweiz bearbeitet und verarbeitet worden sind. Massgebend sind die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes (MSchG) vom 21. Juni 2013 (SR 232.11), namentlich die Artikel 48 bis 48d MSchG, wo für Naturprodukte, Lebensmittel und industrielle Produkte die Kriterien festgelegt sind, welche bei der Beurteilung einer Schweizer Herkunft relevant sind. Für die Benutzung der Marke sind die folgenden – gegenüber dem MSchG höheren – Anforderungen betreffend die Mindestanteile schweizerischer Herkunft einzuhalten: 

  • Für Lebensmittel (ausser Milch und Milchprodukte) im Sinne von Art. 48b MSchG mindestens 90 Prozent des Gewichts der Rohstoffe; 
  • Für andere Produkte und insbesondere industrielle Produkte im Sinne von Art. 48c MSchG mindestens 70 Prozent der Herstellungskosten. 

Zudem muss das Swiss Label-Mitglied seinen Sitz in der Schweiz haben. Es kann auch eine Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses sein.

Ungefähr 3 bis 4 Wochen. In einem ersten Schritt wird der Antrag von der Geschäftsstelle geprüft, in einem zweiten Schritt entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.

Sobald Sie Mitglied bei uns sind, wird ein Zertifikat ausgestellt, mit welchem Sie Ihre Mitgliedschaft belegen können. Das Zertifikat erhalten Sie in Papierform und per E-Mail.

Die Mitglieder sind berechtigt, die Marke in der registrierten und hinterlegten Form auf Produkten und deren Verpackung, in Katalogen, Prospekten, Betriebsanleitungen, Formularen aller Art, Drucksachen und in der Werbung in frei wählbarer Art (insbesondere in der von Swiss Label gelieferten Form als Kleber, Selbstklebeetiketten oder elektronisch usw.) zu benutzen.

Für den Kunden muss klar ersichtlich gemacht werden, welche Produkte zertifiziert sind und welche nicht.

Sobald Sie als Mitglied aufgenommen sind, erhalten Sie von uns ein Bestellformular für unsere Produkte. Die elektronischen Logos werden Ihnen ebenfalls direkt zugesendet.

Swiss Label überwacht und kontrolliert die rechtmässige Benutzung der Marke, beispielsweise mit einer periodischen Überprüfung oder Stichproben. Darunter fallen auch die jährlichen Qualitätssicherungsbesuche bei einigen Unternehmen, welche nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden.

Der Betrag richtet sich nach dem jährlichen Umsatz des Unternehmens (siehe Tabelle im Benutzervertrag).

Der Mitgliederbeitrag wird einmal jährlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Als Start-up werden Sie in die Umsatzkategorie «bis 1 Mio. CHF» eingeteilt. Ihr Mitgliederbeitrag beträgt somit CHF 360.–
Nach einem Jahr teilen Sie uns Ihren effektiven Umsatz mit.

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